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   VG Trier, 05.12.2012 - 5 K 770/12.TR   

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https://dejure.org/2012,47642
VG Trier, 05.12.2012 - 5 K 770/12.TR (https://dejure.org/2012,47642)
VG Trier, Entscheidung vom 05.12.2012 - 5 K 770/12.TR (https://dejure.org/2012,47642)
VG Trier, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 5 K 770/12.TR (https://dejure.org/2012,47642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 16a GG, § 24 AsylVfG 1992, § 15 AsylVfG 1992, § 33 AsylVfG 1992, § 75 VwGO
    Asylverfahren; Voraussetzungen für Betreibensaufforderung; Untätigkeitsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchentscheiden des Verwaltungsgerichts bei einer Asylverpflichtungsklage nur bei Erfolglosigkeit des erstmals in Deutschland gestellten Asylantrags beim Bundesamt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Auszug aus VG Trier, 05.12.2012 - 5 K 770/12
    Zwar sind auch im Bereich des Asylrechts die Verwaltungsgerichte bei einer Verpflichtungsklage grundsätzlich gehalten, die Sache spruchreif zu machen und das Verfahren nicht an die Behörde zurückzuverweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, juris).

    Von daher kommt ein Durchentscheiden des Verwaltungsgerichts bei einer Asylverpflichtungsklage nur in Betracht, wenn der Kläger mit seinem erstmals in Deutschland gestellten Asylantrag beim Bundesamt erfolglos gebliebenen ist (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, a.a.O. und rechtskräftiges Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -).

  • VG Trier, 30.05.2012 - 5 K 967/11

    Untätigkeitsklage bei Asylerstverfahren; Selbsteintrittsrecht; Überstellung nach

    Auszug aus VG Trier, 05.12.2012 - 5 K 770/12
    Die besondere - auf Beschleunigung und Konzentration auf eine Behörde gerichtete - Ausgestaltung des Asylverfahrens durch das Asylverfahrensgesetz steht nämlich der Annahme entgegen, dass das Verwaltungsgericht die Sache durch Ermittlung des gesamten für eine Sachentscheidung über den Asylantrag erforderlichen Sachverhalts spruchreif zu machen hätte, solange - wie vorliegend - noch keine Verwaltungsentscheidung über den Asylantrag ergangen ist (vgl. rechtskräftiges Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -).

    Von daher kommt ein Durchentscheiden des Verwaltungsgerichts bei einer Asylverpflichtungsklage nur in Betracht, wenn der Kläger mit seinem erstmals in Deutschland gestellten Asylantrag beim Bundesamt erfolglos gebliebenen ist (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97 -, a.a.O. und rechtskräftiges Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012 - 5 K 967/11.TR -).

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VG Trier, 05.12.2012 - 5 K 770/12
    Allerdings müsste sie, da sie nicht vom Gericht ausgesprochen werden kann, nachträglich von der Behörde festgesetzt werden, was dem Beschleunigungsgedanken des Asylverfahrensgesetzes völlig widerspricht (vgl. zu alledem: BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 -, juris).
  • BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 426.00

    "Durchentscheiden" von Asylfolgeanträge durch das Gericht - Anforderungen für das

    Auszug aus VG Trier, 05.12.2012 - 5 K 770/12
    Demnach ist - anders als im Falle eines Asylfolgeantrags im Sinne des § 71 AsylVfG (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 9 B 426/00 -, juris) - in den Fällen, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den ersten Asylantrag eines Asylbewerbers bislang noch nicht in der Sache beschieden hat, kein Raum für eine Untätigkeitsklage dahingehend, dass die Beklagte zur Asylanerkennung sowie Feststellung der Flüchtlingseigenschaft oder von Abschiebungsverboten verpflichtet werden könnte (Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012, a.a.O.; vgl. zur diesbezüglichen Problematik auch VG Osnabrück, Urteil vom 23. Januar 2012 - 5 A 212/11 -, juris).
  • VG Osnabrück, 23.01.2012 - 5 A 212/11

    Italien; Selbsteintrittsrecht; Überstellung

    Auszug aus VG Trier, 05.12.2012 - 5 K 770/12
    Demnach ist - anders als im Falle eines Asylfolgeantrags im Sinne des § 71 AsylVfG (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 9 B 426/00 -, juris) - in den Fällen, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den ersten Asylantrag eines Asylbewerbers bislang noch nicht in der Sache beschieden hat, kein Raum für eine Untätigkeitsklage dahingehend, dass die Beklagte zur Asylanerkennung sowie Feststellung der Flüchtlingseigenschaft oder von Abschiebungsverboten verpflichtet werden könnte (Urteil der erkennenden Kammer vom 30. Mai 2012, a.a.O.; vgl. zur diesbezüglichen Problematik auch VG Osnabrück, Urteil vom 23. Januar 2012 - 5 A 212/11 -, juris).
  • VG Ansbach, 28.01.2014 - AN 1 K 13.31136

    Untätigkeitsklage im Asylerstverfahren; kein Durchentscheiden

    Ein Durchentscheiden bei Untätigkeit des Bundesamtes kommt deshalb nur in Betracht, wenn der Kläger mit seinem ersten in Deutschland gestellten Asylantrag erfolglos geblieben ist, mithin bereits eine behördliche Entscheidung zu seinem Asylbegehren vorliegt (VG Trier, U. v. 30.5.2012 - 5 K 967/11 - U. v. 5.12.2012 - 5 K 770/12 - BVerwG, U. v. 7.3.1995, a.a.O. für den Fall der Verfahrenseinstellung nach §§ 32, 33 AsylVfG; BVerwG U. v. 6.7.1998, a.a.O. Rn. 10 bei juris, das das Vorliegen einer ablehnenden Behördenentscheidung für die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zum Durchentscheiden voraussetzt).
  • VG München, 20.09.2016 - M 12 K 16.31269

    Fehlende Belehrung in der Betreibensaufforderung

    Ein Durchentscheiden des Verwaltungsgerichts kommt bei einer Asylverpflichtungsklage allenfalls in Betracht, wenn der Kläger mit seinem erstmals in Deutschland gestellten Asylantrag beim Bundesamt erfolglos geblieben ist (BVerwG, U.v. 6.7.1998 - 9 C 45/97 - juris; VG Trier, U.v. 5.12.2012 - 5 K 770/12.TR - juris).
  • VG Ansbach, 30.10.2013 - AN 1 K 13.30375

    Iran; behauptete Konversion zum Christentum

    Die Klage ist im noch anhängigen Teil als Untätigkeitsklage zulässig (§ 75 VwGO; vgl. Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, Rn. 60 zu § 74; VG Ansbach, Urteil vom 31.5.2013 - AN 11 K 13.30064; a.A. im Hinblick auf die Besonderheiten des Asylverfahrens: VG Trier, Urteil vom 5.12.2012 - 5 K 770/12.TR).
  • VG Ansbach, 07.04.2014 - AN 1 K 13.30850

    Untätigkeitsklage im Asylerstverfahren; kein Durchentscheiden

    Ein Durchentscheiden bei Untätigkeit des Bundesamtes kommt deshalb nur in Betracht, wenn der Kläger mit seinem ersten in Deutschland gestellten Asylantrag erfolglos geblieben ist, mithin bereits eine behördliche Entscheidung zu seinem Asylbegehren vorliegt (VG Trier, U. v. 30.5.2012 - 5 K 967/11 - U. v. 5.12.2012 - 5 K 770/12 - BVerwG, U. v. 7.3.1995, a.a.O. für den Fall der Verfahrenseinstellung nach §§ 32, 33 AsylVfG; BVerwG U. v. 6.7.1998, a.a.O. Rz. 10 bei juris, das das Vorliegen einer ablehnenden Behördenentscheidung für die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zum Durchentscheiden voraussetzt).
  • VG Ansbach, 07.04.2014 - AN 1 K 13.30840

    Untätigkeitsklage im Asylerstverfahren; kein Durchentscheiden

    Ein Durchentscheiden bei Untätigkeit des Bundesamtes kommt deshalb nur in Betracht, wenn der Kläger mit seinem ersten in Deutschland gestellten Asylantrag erfolglos geblieben ist, mithin bereits eine behördliche Entscheidung zu seinem Asylbegehren vorliegt (VG Trier, U.v. 30.5.2012 - 5 K 967/11 - U.v. 5.12.2012 - 5 K 770/12 - BVerwG, U.v. 7.3.1995, a.a.O. für den Fall der Verfahrenseinstellung nach §§ 32, 33 AsylVfG; BVerwG U.v. 6.7.1998, a.a.O. Rz. 10 bei juris, das das Vorliegen einer ablehnenden Behördenentscheidung für die Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zum Durchentscheiden voraussetzt).
  • VG Trier, 02.11.2012 - 5 L 1216/12
    Soweit der Antragsteller die Auffassung vertritt, Rechtsschutz könne insoweit durch eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der in der Hauptsache unter dem Aktenzeichen 5 K 770/12.TR anhängigen auf Asylanerkennung gerichteten Untätigkeitsklage gegen die Antragsgegnerin erreicht werden, vermag sich das Gericht dem nicht anzuschließen, denn diese Klage stellt sich als Verpflichtungsklage dar, bei der kein Raum für eine Entscheidung nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 VwGO ist, und umfasst keinen Rechtsschutz gegen eventuelle weitere erkennungsdienstliche Behandlungen des Antragstellers.
  • VG Trier, 06.10.2014 - 6 K 1144/14

    Asylverfahren, Untätigkeitsklage, Arbeitsüberlastung, sachlicher Grund,

    Die Kammer schließt sich insoweit im Interesse einer einheitlichen Entscheidungspraxis der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts an (vgl. VG Trier, Urteil vom 30. Mal 2012 - 5 K 967/11.TR -, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 5 K 770/12.TR - ebenso z.B. VG Ansbach, Urteil vom 7. April 2014 - AN 1 K 13.30840 -, jeweils juris).
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